Impfschaden

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Zu den üblichen Nebenwirkungen einer Impfung gehören Rötungen, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit. Diese Nebenwirkungen gehören zum normalen Lebensrisiko. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Selten treten schwere Komplikationen oder bleibende Schäden auf. Ist das der Fall, haftet ggf. der Staat. Dies ist durch das Bundesversorgungsgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt.


Siehe auch:
Unfallversicherung private, Impfschaden


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Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung

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