Hausratversicherung, Vandalismus
Version vom 11. April 2017, 05:12 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert. Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet. Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.
Schlagwort: Vandalismusschaden