Hausratversicherung, Aussenanlage
Version vom 11. April 2017, 05:18 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Zur Aussenanlage einer Wohnung (eines Hauses zählen):
- Markisen,
- Mauern, Einfriedungen,
- Briefkästen,
- Treppen,
- Treppengeländer,
- Aussenlampen,
- Antennen,
- nicht abschliessend.
Nicht immer ist es eindeutig geregelt welche Versicherung, die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung, den Schaden übernimmt.
So gibt es auch Gegenstände, die weder von der Hausrat- noch von der Gebäudeversicherung gedeckt sind. Zu allererst ist zu klären welcher Versicherung der eingetretene Schaden zuzurechnen ist. Merkmale für die Hausratversicherung, die Gegenstände sind beweglich.
Nicht alle Versicherer verfahren einheitlich, die Tarifbedingungen geben hier Auskunft.
Schlagwort: Aussenanlage, Aussenversicherung
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