Höhere Gewalt
Version vom 15. Mai 2017, 20:41 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Schäden durch höhere Gewalt sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, für diese Schäden ist niemand verantwortlich. Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.
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Schlagwort: höhere Gewalt