Hausratversicherung, Obliegenheiten
Version vom 29. Mai 2017, 16:42 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
XXX Vorvertragliche Obliegenheiten: Vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages sind genaue Angaben zu dem zu versichernden Hausrat, seitens des Versicherungsnehmers zu machen.
Vertragliche Obliegenheiten:
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