Leistungsfreiheit
Version vom 10. Juni 2017, 10:21 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Für den Versicherer besteht bei Verletzungen der Obliegenheiten, Anzeigepflichten, Vorsatz, Veräußerung der Versicherten Sache, bei arglistiger Täuschung und der Nichtzahlung des Beitrages ggf. Leistungsfreiheit.
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