D&O, Nachhaftung

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Innerhalb der Nachhaftungsfrist, meist beträgt diese 6 Monate bis 3 Jahre, sind Schadensersatzansprüche umfasst, deren Pflichtsverletzung innerhalb der Vertragslaufzeit vor Vertragsende entstanden sind, jedoch erst nach Vertragsende offensichtlich wurden. Beim Wechsel der D & O Versicherung auf einen anderen Versicherer endet die Nachmeldefrist mit dem Versicherungsbeginn der neuen D & O Versicherung. Eine Deckungslücke entsteht jedoch nicht, denn bei Pflichtsverletzung vor Vertragsbeginn greift die Rückwärtsdeckung.

👁 Siehe auch: D&O, Rückwärtsversicherung / Rückwärtsdeckung
Schlagwort: Nachhaftung

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