Unfallversicherung private, Definition Unfall
Version vom 25. Juni 2017, 06:46 Uhr von Smieskol (Diskussion | Beiträge)
Nach der Begriffsdefinition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor