Pflegekostenversicherung

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Die Pflegekostenversicherung stockt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen festgelegten Satz auf; sie bezieht sich auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das heißt auch, dass eine Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung Einfluss hat auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Pflegezusatzversicherung, während indes das Tagegeld durch derartige Änderungen unberührt bleibt.


Leistungen der Pflegekostenversicherung

Im Idealfall übernimmt die Pflegekostenversicherung alle verbleibenden Kosten, allerdings ist bei einigen Versicherern die Summe bis zu einer jährlichen Höchstgrenze beschränkt.


Leistungsinhalte

Folgende Leistungen und Bedingungen sollten allerdings gegeben sein:

  • Einschluss sämtlicher Pflegestufen, es darf kein Unterschied der Leistungen bei einer Pflege durch Angehörige/Freunde oder professionelle Pflege vorgenommen werden
  • die Leistungen bei Pflegekostensteigerungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung, müssen angepasst werden
  • die festgestellte Pflegestufe der gesetzlichen Pflichtversicherung muss übernommen werden
  • ein lebenslanger Versicherungsschutz muss garantiert werden
  • Beitragsfreistellung im Versicherungsfall
  • sofortige Leistung bei Pflege durch Unfall
  • Übernahme von Kosten für technische Hilfsmittel, wie z.B. Rollstuhl
  • Übernahme der Kosten für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung/des Hauses


Kostennachweis

Bei der Pflegekostenversicherung ist der Nachweis aller Leistungen in Rechnungsform erforderlich. Diese sind für die Erstattung der Pflegekosten in der Pflegekostenversicherung erforderlich.


Versicherte Kosten

  • Pflege im ambulanten Bereich durch professionelle Pflegedienste
  • Hilfsmittel
  • Transportkosten für Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern und Tagespflegeeinrichtungen


Vertragliche Klauseln

Einige Versicherungsgesellschaften sehen in ihren Vertragsklauseln sog. Ausschlüsse vor, die von anderen Versicherern als selbstverständliche Pflegeleistung beinhaltet sind. Wie z.B.

  • technische Hilfsmittel
  • Tages- und Nachtpflege
  • zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenz
  • Verhinderungspflege


Modelle der Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung hat sich die Aufteilung nach zwei unterschiedlichen Modellen etabliert:

1. Modell

Ausstockung der gesetzlichen Leistungen um 90 % bis 100 %


2. Modell

Anteilige bzw. komplette Übernahme der anfallenden Restkosten


Gegenüberstellung der beiden Modelle


Aufstockung prozentual Übernahme der Restkosten
Vorteil:

Als Basis dienen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Erhöhen sich die Leistungen der gesetzlichen, so erhöhen sich auf die Leistungen der privaten Pflegekostenversicherung || Nachteil: Oftmals läuft die gesetzliche Leistungserhöhung zeitlich nicht konform mit den tatsächlichen Kostensteigerungen. Dadurch können Lücken in der Pflegeversicherung entstehen.

Vorteil:

Bei Kostensteigerungen in Pflege trägt der Versicherer diese zu 90 % bis 100 %, je nach Tarifvariante. || Nachteil: Die Restkostenübernahme ist meist in der Höhe nach begrenzt. In der stationären Pflege und einer hohen Pflegestufe überschreiten die tätsächlichen Pflegekosten oft die Höchstgrenzen, die von den Versicherungsunternehmen übernommen werden.


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