Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebskosten

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Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung sind bei der Einkommenssteuer als Betriebskosten selbstverständlich steuerlich voll absetzbar. Gegenüber dem Fiskus ist der Nachweis durch eine Beitragsbescheinigung des Versicherers zu erbringen.