Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVERS)

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter e.V. wurde mit der Gründungsversammlung vom 08.02.2017 in München beschlossen.

Zweck und Aufgaben des Vereins:

Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele. Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet.

  • die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben
  • die Förderung des fachlichen Austausches
  • die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung
  • die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter
  • die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen
  • Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und antragsaufnehmenden Stellen und fungiert als zentraler Ansprechpartner für
  • Mitglieder
  • Sozialversicherungsträger
  • Behörden
  • Verbände
  • Ministerien


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