Bausparen, Mindestansparguthaben
Version vom 4. März 2018, 09:04 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
In der Ansparzeit baut der Bausparer durch regelmäßige verzinste Einzahlungen Eigenkapital auf. Dabei muss mindestens eine festgelegte Summe erreicht werden. Dieses erforderliche Eigenkapital, das Mindestansparguthabenen, entspricht einem Prozentanteil der gesamten Bausparsumme (Ansparkapital und Darlehen). Meist ist ein Mindestansparguthaben von 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme vereinbart.
Das Erreichen der Mindestansparsumme ist eine notwendige Voraussetzung für die Erlangung der Zuteilungsreife des Bauspardarlehens.
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