Erbschaftssteuer
Version vom 24. April 2018, 09:32 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Erbschaftssteuer ist eine eigenständige Steuerart, es muss eine separate Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden. Selbst dann ist dies erforderlich, wenn auf Grund der Freibeträge zu ersehen ist, dass keine Erbschaftssteuer fällig wird.
Wert des steuerlichen Erwerbs | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
75.000 € | 7% | 15% | 30% |
300.000 € | 11% | 20% | 30% |
600.000 € | 15% | 25% | 30% |
6.000.000 € | 19% | 30% | 30% |
13.000.000 € | 23% | 35% | 50% |
26.000.000 € | 27% | 40% | 50% |
> 26.000.000 € | 30% | 43% | 50% |
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