Hausratversicherung, Aussenanlage
Zur Aussenanlage einer Wohnung (eines Hauses zählen):
- Markisen,
- Mauern, Einfriedungen,
- Briefkästen,
- Treppen,
- Treppengeländer,
- Aussenlampen,
- Antennen,
- nicht abschliessend.
Nicht immer ist es eindeutig geregelt welche Versicherung, die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung, den Schaden übernimmt.
So gibt es auch Gegenstände, die weder von der Hausrat- noch von der Gebäudeversicherung gedeckt sind. Zu allererst ist zu klären welcher Versicherung der eingetretene Schaden zuzurechnen ist. Merkmale für die Zuordnung zur Hausratversicherung: die Gegenstände sind beweglich.
Nicht alle Versicherer verfahren einheitlich, die Tarifbedingungen geben hier Auskunft.
Schlagwort: Aussenanlage, Aussenversicherung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.