Krankenversicherung gesetzliche, elektronische Patientenakte
Version vom 10. Juli 2020, 06:58 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
10-07-2020 - Der Bundestag hat das „Patientendaten Schutz Gesetz“ verabschiedet. Somit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden die Elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.
Nachzulesen auf:
Erkrankungen, Diagnosen, Therapien, Medikationen, Impfausweis, Bonusheft vom Zahnarzt, Blutwerte, Mutterpass und weiteres können abgerufen werden.. Somit wird ein schneller Informations,- Datenaustausch zwischen den Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Patienten ermöglicht.