Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 1. Oktober 2020, 07:26 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Es besteht eine situative Winterreifenpflicht Zunächst gilt es klarzustellen, dass es nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht ist, bei…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Es besteht eine situative Winterreifenpflicht


Zunächst gilt es klarzustellen, dass es nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht ist, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. Es handelt sich also nicht nur um eine bloße Empfehlung.


Eine gesetzliche Regelung dazu, ab welchem Datum oder welchen Temperaturen man mit Winterreifen fahren muss, gibt es hingegen nicht. Eine Winterreifenpflicht besteht also nur bei winterlichen Straßenverhältnissen (situative Winterreifenpflicht).