Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten
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In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bei schwelenden Konflikten hinzugezogen werden.
⚠️ Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern.
Ausnahmen, Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier wird der Versicherungsfall der vor Vertragsabschluss eingetreten ist noch mitversichert. Dies betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Versicherungsnehmer wird an der Vertrag für eine gewisse Zeit gebunden um nach der Schadenregulierung eine Kündigung auszuschliessen.
- Schadenersatzrechtsschutz- keine Wartezeiten. Kunde klagt nach einem Unfall Schmerzensgeld vom Verursacher ein
- Disziplinar- u. Standesrechtsschütz - keine Wartezeiten. Zahnarzt verstößt im Internet gegen das Werbeverbot und wird belangt
- Ordnungswidrigkeiterechtsschutz - keine Wartezeiten Versicherte geht gegen ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vor
- Strafrechtsschutz - keine Wartezeiten. Hausbesitzer wird von einem Passanten verklagt, der auf dem Gehweg vor dessen Haus gestürzt ist
- Berufsrechtsschutz / Arbeitsrechtsschutz - 3 Monate Wartezeit Arbeitnehmer geht gegen unberechtigte Kündigung des Arbeitgebers vor
- Verwaltungsrechtsschutz - 3 Monate Wartezeiten Streitigkeiten mit Behörden, etwa wenn diese für die Haltung eines Hundes einen Maulkorb vorschreiben
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz - 3 Monate Wartezeiten Streitigkeiten über Miethöhe oder bei Räumungsprozessen
- Unterhaltsrechtsschutz - 12 Monate Wartezeiten. Unterhaltsforderungen von Kindern an ihre Eltern und umgekehrt
- Rechtsschutz in Ehesachen - 36 Monate Wartezeiten Streit um eine ehemals gemeinsame Immobilie im Zuge einer Scheidung
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