Hausratversicherung, Datenschaden
Version vom 21. Oktober 2020, 07:50 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Im Regelfall sind im Rahmen der Hausratversicherung die Datenrettungskosten versichert.
Konkret sind die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen versichert.
Eigenschaften der Daten
- Elektronisch gespeicherte Daten- ausschließlich private Nutzung der Daten
- Substanzbeschädigung am Datenträger durch Verlust, Beschädigung oder nicht mehr verfügbar
Die Kosten für eine versuchte technische Wiederherstellung der Daten werden ersetzt.
Nicht versichert sind
- Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, wie z.B. sog. Raukopien
- Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, für die der Versicherungsnehmer ein Rücksicherungsmedium oder ein Installationsmedium besitzt.
- Kosten für den Erwerb einer erneuten Lizenz (Wiederbeschaffungskosten)
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