Privatrechtsschutzversicherung, Anwaltswahl
Version vom 8. November 2020, 08:18 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Gemäß § 127 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (► https://dejure.org/gesetze/VVG/127.html) ist der Versicherte berechtigt seine Interessenvertretung, seinen Anwalt frei zu wählen.
Wird mehr als ein Anwalt beauftragt, zahlt der Versicherer i.d.R. nicht die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-
.-.-.-.