Privatrechtsschutzversicherung, Arbeitsrechtsschutzversicherung

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Die Arbeitsrechtsschutzversicherung (oder auch Berufsrechtsschutzversicherung) kann der Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes abschließen. Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung wird i.d.R. nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.

  • Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um:

- Abmahnungen,
- Kündigungen,
- Abfindungen,
- ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,
- Überstundenvergütungen,
- Streit um das Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere,
- Jugendschutz, Mutterschutz.

  • Leistungen und Kostenübernahme erfolgt für:

- eigene Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),
- Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten,
- Zeugengelder,
- Gutachterkosten
- Schlichtungsverfahren,skosten
- Kosten der Gegenseite.

  • Wartezeiten

Die Wartezeit beträgt drei Monate, danach können Leistungen beansprucht werden.


👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung

< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png





















-.-.-.-