Reitlehrerhaftpflichtversicherung
Version vom 23. Februar 2021, 08:38 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Reitlehrerhaftpflichtversicherung bietet Schutz für
- Reitlehrer
- Fahrlehrer
- Voltigierlehrer
- Reittherapeuten
- Bereiter
- freiberuflicher Reitlehrer
Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
- angestellter Reitlehrer
Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.