Kutsch- und Schlittenfahrten gewerblich
Version vom 23. Februar 2021, 08:48 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Für gewerblich stattfindende Kutschfahrten ist gesonderter Haftpflicht - Versicherungsschutz notwendig.
Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten sind jederzeit möglich.
Eigenschäden an der Kutsche, dem Schlitten sind i.d.R. nicht versichert
👁 Siehe auch: Eigenschaden
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Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht