Unfallversicherung gesetzliche, Weihnachtsfeier

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Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt nur, wenn es sich um eine offizielle Firmenveranstaltung handelt.

Der Schutz gilt nur für eingeladene Mitarbeiter. Er gilt nicht für mitfeiernde Ehepartner, ehemalige Mitarbeiter wie auch für Geschäftspartner. Wird die Feier offiziell beendet, so endet der Versicherungsschutz auch wenn ein kleinerer Kreis weiter feiert. Nur direkte Hin- und Rückwege sind versichert. Unfälle unter Alkoholeinfluss sind nicht gedeckt.


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