Subsidiaritätsklausel
Version vom 15. März 2021, 08:08 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.
👁 Siehe auch: Kfz-Versicherung,
👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung,
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