Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung
Version vom 18. Dezember 2016, 08:39 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung
Gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Rücktransporte nach Deutschland bezahlen.
Der Versicherer nimmt mit der Fluggesellschaft und den Ärzten Kontakt auf um den Rücktransport zu erörtern.
Mit das Wichtigste: Es sollten "die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport vom Versicherer erstattet werden".
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