Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung

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Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung

Gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Rücktransporte nach Deutschland bezahlen.
Der Versicherer nimmt mit der Fluggesellschaft und den Ärzten Kontakt auf um den Rücktransport zu erörtern.

Mit das Wichtigste:  Es sollten  "die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport vom Versicherer erstattet werden".


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