Eigenschadenversicherung
Es handelt sich um keinen eigenständigen Vertrag.
Der Versicherungsschutz einiger Haftpflichtversicherungsarten kann durch eine Eigenschadenversicherung ergänzt werden.
⚠️ Die Haftpflichtversicherung zahlt die Entschädigung nur an dritte Geschädigte, nicht an den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen selbst.
Siehe auch:
Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
Berufshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
Cyberversicherung Cyberrisk, Drittschaden / Eigenschaden
D&O, Eigenschaden
Privathaftpflichtversicherung, Eigenschaden
Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung
Fremdschaden
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Eigenschäden, Fremdschäden -.-.-.-