Annahmezwang
Version vom 30. März 2021, 06:10 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Der Annahmezwang / Kontrahierungszwang wird durch eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt. Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten seine Anwendung.
- Pflichtversicherung Kfz Versicherung
- Private Krankenversicherung
- Pflichtversicherung Krankenkasse'
- Betriebskrankenkasse
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Schlagwort: Annahmepflicht, Konrahierungszwang -.-.-.-