Anzeigepflicht
Version vom 23. Dezember 2016, 08:37 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN.
Bei Antragstellung: Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten.
Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung: Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen.
Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles: Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.
Schlagwort: Anzeigepflicht, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Risikoveränderung, Schadenminderung