Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall
Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall
Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall
§ 100 VVG, hiernach ist die Definition des Versicherungsfalls im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.
Beispiele: Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis Architektenhaftpflicht: Planungsfehler Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens
Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.
Siehe auch: Obliegenheitsverletzung
Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung