Risikoausschluss

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Bei jeder Versicherung gibt es Grenzen des Versicherungsschutzes. Mit einem Risikoausschluss, diese sind im Versicherungsschein zu benennen, ist der Versicherer für das benannte Risiko von der Leistungspflicht befreit. Diese Risikoausschlüsse finden sich in der Überzahl in den Sparten der Personenversicherungen, wie der Krankenversicherung, Lebensversicherung usw..


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