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.. Besteht die gesetzliche Verpflichtung sich mit einer Vereinshaftpflichtversicherung zu schützen ?
Nein, es besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht.
.. Leistet eine Privathaftpflichtversicherung bei Schadenersatzforderungen ?
Nein, es ist eine eigenständige Vereinshaftpflichtversicherung notwendig.
.. Welche Schäden sind mit der Vereinshaftpflichtversicherung versichert ?
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Eigenschäden sind nicht versichert.
.. Wer ist versichert ?
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt sämtliche Mitglieder, Mitarbeiter und den Vereinsvorstand vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
.. Wie sieht die Haftung des Vereinsvorstandes aus?
Der Vereinsvorstand haftet, ebenso wie der Verein als juristische Person, gegenüber Dritten. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. der Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch. Der Geschädigte hat die Wahl bei wem die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
.. Welche Leistung erbringt der Versicherer ?
Der Versicherer schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Er prüft die Schadenersatzansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
.. Welche Versicherungssumme, Deckungssumme sollte gewählt werden ?
Als Mindestversicherungssumme sind XX Millionen zu empfehlen. Denkt man an einen Personenschaden mit Schadenersatzansprüchen auf lebenslange Rentenzahlungen wird das Risiko deutlich.
.. Was kostet eine Vereinshaftpflichtversicherung ?
Der Jahresbeitrag beginnt bei etwa 90 Euro. Der Beitrag ist u.a. abhängig von der Mitgliederzahl und der Vereinshaushaltssumme.
.. Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll, wieviel wird eingespart ?
Die gängigen Selbstbeteiligungen liegen zwischen 100 und 200 Euro. Die Einsparungen belaufen sich zwischen 5 und 15 Euro. Ob nun ein Vertrag mit oder ohne Selbstbeteiligung zu empfehlen ist, ist nicht zu sagen, der Versicherungsnehmer hat zu entscheiden.
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.. Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz ?
Ja, der Versicherungsschutz gilt für Europa, im außereuropäischen Bereich i.d.R. für ein Jahr.
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.. Was bedeutet ?
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.. Was bedeutet ?
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.. Welche weiteren Versicherungen kommen für einen Verein in Betracht ?
Vereinsrechtsschutzversicherung, Vereinsunfallversicherung, Vereinsreiseversicherung, Veranstaltungsversicherungen, Wetterversicherung, Garderobenversicherung
.. Wann kann die Vereinshaftpflichtversicherung beendet, gekündigt werden ?
- ordentliche Kündigung
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
- Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
- Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.
- Anlass Wegfall des Risikos
Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand (Auflösung des Vereins) nicht mehr, ist eine sofortige Kündigung möglich.
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