Eingebrachte Sache
Version vom 2. August 2021, 13:58 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Eingebrachte Sachen sind Gegenstände, die von Gästen während des Aufenthalts in den Betriebsräumen (Gaststätte, Hotel usw.) eines Unternehmens verwahrt werden. Hier gelten besondere betriebliche Haftungsvorschriften gem. § 701 ff. BGB.
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