Vereinsunfallversicherung

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
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Die Vereinsunfallversicherung bietet im Rahmen eines Gruppenvertrages, im Vergleich zur Einzelunfallversicherung, wesentliche Vorteile:


  • Vereinsgruppenunfallversicherung, die Vorteile
keine bzw. vereinfachte Gesundheitsprüfung,
mit dem Ausscheiden aus dem Verein ist der Vertrag beendet,
die Risikosportarten im Rahmen des Vereins sind mitversichert,
es gibt kein Höchsteintrittsalter,
der Beitragsaufwand ist geringer als bei einer Einzelunfallversicherung.


  • Vereinsunfallversicherung, Leistungen
Todesfalleistung,
Kapitalleistung im Invaliditätsfall, mit und ohne Progression
Unfallkrankenhaustagegeld,
Genesungsgeld,
Kurbeihilfe,
Bergungskosten.


  • Veranstaltungen, versicherte Zusammenkünfte
Vereinsabende,
Festzüge,
Proben,
Versammlungen und sonstige Veranstaltungen des Vereinsleben
das Wegerisiko kann mitversichert werden. Dann sind auch die Unfälle auf dem direkten Weg zu und von solchen Veranstaltungen mitversichert.


  • örtlicher Geltungsbereich der Vereinsunfallversicherung
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.


  • Beitragsbeispiele zur Vereinsunfallversicherung
Vereinsart Mitglieder Invaliditätssumme Progression Todesfallsumme Jahresbeitrag
Rettungshundestaffel 20 20.000 € 225% 5.000 € 91,00 €
Kinderclub 50 10.000€ ohne 5.000 € 165,00 €
Förderverein Schule 30 15.000 € 225% 5.000 € 96,00 €
Tierschutzverein 9 50.000 € 225% 10.000 € 88,00 €
Teakwondoverein 20 10.000 € 225% 5.000 € 201,00 €
Hochseefischerverband 1.600 10.000 € 225% 5.000 € 2.1085,00 €
Theaterverein 30 15.000 € 300% 5.000 € 201,00 €
Gesangsverein 35 20.000 € 225% 5.000 € 150,00 €
Kinderclub 193 5.000 € ohne 10.000 € 641,00 €
Radsportverein 12 10.000 € 300% 5.000 € 98,00 €
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  • Schadenbeispiele zur Vereinsunfallversicherung
Personenschaden: Im Verwaltungsgebäude des Vereins wird der Umzug der Mitgliederakten aus dem Schrank des Sekretariats ins Archiv in den Keller vorbereitet. Daher stehen einige bereits gepackte Kartons, bereit zum Transport in den : Keller, auf dem Flur. Die Sekretärin, vertieft in ein Gespräch mit dem Vereinsvorstand, stolpert über einen Umzugskarton und stürzt. Ihr Knie ist zertrümmert und ein langer Rehabilitationsaufenthalt schließt sich an.
Personenschaden: Ein ehrenamtlicher Helfer baut im Jugendclub für eine Helloween-Party einige Tische und Bänke auf. Dabei stolpert dieser über ein herum liegendes Kabel und schlägt mit dem Kopf an einer Tischkante auf. Dabei verletzt sich der Helfer auch das Auge und verliert 40 % der Sehkraft.
Personenschaden: Bei einem Fotoworkshop fällt ein schweres Stativ um und verletzt einen Workshopteilnehmer am Zeh. Der verletzte Zeh erleidet einen dauerhaften Schaden und beeinflusst den Gleichgewichtssinn des Teilnehmers. Rechtstreit um die Höhe der Schadenersatzforderung dauert noch an.


Siehe auch:
Vereinshaftpflichtversicherung
Vereinsrechtsschutzversicherung
Vereinsreiseversicherung


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