Krankenversicherung private, ambulante Operationen
Version vom 17. Januar 2017, 17:31 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Krankenversicherung private, ambulante Operationen
Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/ Ärzten über die Risiken, den Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie der Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit wird festgestellt. I.d.R. Wird der Patient nach wenigen Stunden entlassen.
Beispiele:
• Entfernen von Hauttumoren u. Muttermalen,
• Krampfaderop.,
• Bandscheibenop.,
• Leistenbruchop.,
• Herzschrittmacher,
• Rachenmandelop.,
• grauer und grüner Starop. (Katarakt/Glaukom),
• Arthroskopischeop.
- nicht abschließend.
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung
Schlagwort: ambulante Operation, ambulante Operationen