Hundehalterhaftpflichtversicherung
Neben der privaten Haftpflichtversicherung ist die Hundehaftpflichtversicherung gleich wichtig. Bei einem Schaden, den Ihr Hund einem Dritten zufügt (Personen-, Sach- oder auch Vermögensschaden), haften Sie als Hundehalter mit Ihrem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen. Und dies unbegrenzt. - Regelung des § 833 BGB -
⚠️ In einigen Bundesländern ist die Hundahaftpflichtversicherung Pflicht!
Siehe auch
Hundehaftpflichtversicherung, Pflichtversicherung
Hundehaftpflichtversicherung, Leistungen
Hundehaftpflichtversicherung, Versicherungssumme
Gefährdungshaftung
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