Gefahrerhöhung
Version vom 8. Dezember 2022, 05:41 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Gefahrerhöhungen sind dem Versicherer anzuzeigen. Dies gehört zu den Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers. Unter Umständen wird dann der Leistungsinhalt wie auch die Prämie dem veränderten Risiko angepasst.
⚠️ Eine Obliegenheitsverletzung gefährdet den Versicherungsschutz.
Diese Verpflichtung besteht auch in der vorvertraglichen Zeitspanne, d.h. wenn eine Gefahrerhöhung zwischen Antragstellung und dem Abschluss des Vertrages, eintritt. Beispiele für Gefahrerhöhungen:
- Privathaftpflichtversicherung:
- - halten und führen von Luft- oder Wasserfahrzeugen
- - Änderung des Familienstandes, z.B. Heirat
- Hausratversicherung:
- - deutliche Vergrößerung der Wohnraumfläche
- - Entfernung einer Alarmanlage
- - Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum
- - Baugerüst am Gebäude
- Gebäudeversicherung:
- - Renovierung des Gebäudes
- - Montage einer Solaranlage
- - Neuansiedlung eines Industrieunternehmens in der Nachbarschaft
- - Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten
- Kfz Versicherung:
- - Änderung des Fahrerkreises
- - neuer Abstellort in der Nacht
- - Veränderungen am Fahrzeug, z.B. Tuning
- - höhere Jahreskilometerleistung
- - Wechsel des Wohnortes und damit andere Regionalklasseneinstufung
- Berufshaftpflichtversicherung:
- - Änderung des Berufsstatus
- - Erweiterung des Tätigkeitsumfangs
- Betriebshaftpflichtversicherung:
- - wesentliche Steigerung des Umsatzes
- - Erweiterung der Betriebsstätte z.B. Neugründung von unselbständigen Niederlassungen/Tochtergesellschaften
- Vereinshaftpflichtversicherung:
- - Änderung der Vereinssatzung bzw. des Vereinszwecks
- - wesentliche Steigerung der Vereinsmitgliederanzahl
- und weitere
Siehe auch
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
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Obliegenheit, Obliegenheitsverletzung, Pflichten des Versicherungsnehmers