Unfallversicherung private, Sturz
Version vom 5. März 2023, 14:31 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen, wenn der Versicherte ohne Einwirkung von außen stürzt und sich hierbei zu Schaden kommt.
Es liegt nur dann ein Unfall vor, wenn auch irgendeine Form der Außeneinwirkung vorgelegen hat.
Siehe auch
Unfallversicherung private, Definition Unfall
Unfallversicherung private, Eigenbewegungsschaden
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