Krankenversicherung private, Ehegattennachversicherung
Version vom 5. März 2017, 07:08 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Wird eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt, so entfällt bei der Krankheitskostenversicherung die allgemeine Wartezeit für den Ehepartner (3 Monate). Besteht die Versicherung des Partners seit mindestens 8 Monaten, so entfallen auch die besonderen Wartezeiten.
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Schlagwort: Ehegattenversicherung, Ehegattennachversicherung, Wartezeiterlass, Wartezeitentfall