Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit
Version vom 23. März 2017, 09:58 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, im besonderen bei grober Fahrlässigkeit, wird in etlichen Versicherungssparten Bedingungsgemäss zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dies betrifft beispielsweise die Sparten Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nicht abschließend).
Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei vorliegender Fahrlässigkeit, ist für den VN besonders vorteilhaft.
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen
👁 Siehe auch: Verschuldensformen
Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Leistungsfreiheit