Bausparen, Kündigung
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Kündigung durch den Bausparer (Schriftform vorgeschrieben). Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss besteht ein Widerspruchsrecht. Ein Widerspruch führt zur Aufhebung des Vertrages.
Kündigung in der Ansparphase |
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Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt) |
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Kündigung in der Darlehensphase |
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Kündigung durch die Bausparkasse (betrifft meist hochverzinste Altverträge)
Bausparsumme komplett eingezahlt |
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Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif |
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