Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung
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Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.
👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung private,
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