Krankenversicherung private, Hilfsmittel

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Die private Krankenversicherung richtet sich bei ihrer Kostenerstattung nach den sogenannten Hilfsmittelkatalogen. Es wird unterschieden zwischen offnen und geschlossenen Katalogen. Geschlossene Kataloge enthalten eine genaue Auflistung der Hilfsmittel. Offene Kataloge lassen bei der Hilfsmittelwahl dem Versicherten mehr Spielraum. Diese Kataloge begrenzen aber auch häufig die Kostenerstattung, Die privaten Krankenversicherer erstatten die Kosten "tariflich", d.h. Die Leistungen fallen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich aus.

Es wird zwischen kleinen und großen Hilfsmitteln unterschieden. Hilfsmittelbeispiele:

- Sehhilfe,
- Hörhilfe,
- Prothese,
- Herzschrittmacher,
- Blutzuckermessgerät,
- Blutdruckmessgerät,
- Rollstuhl,
- orthopädische Hilfsmittel, Schuheinlagen usw.
- Liste nicht abschliessend.


Klären Sie vorab beim Kauf von teuren Hilfsmitteln den Umfang/Höhe der Kostenerstattung.


Gesetzliche Krankenkassen
richten sich nach dem Kassen-Hilfsmittelverzeichnis. https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen_input.action

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Schlagwort: Hilfsmittel, Hilfsmittelerstattung, Hilfsmittelkatalog, Hilfsmittelverzeichnis, Hilfsmittelerstattung