Versicherungsvermittler

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Im Regelfall ist ein Versicherungsvermittler eine Handelsvertreter nach § 84 HGB (Handelsgesetzbuch). Der gebundene Versicherungsvermittler ist für ein Versicherungsunternehmen tätig und vermittelt Versicherungsverträge im Namen und Auftrag für dieses Versicherungsunternehmen an Kunden. Im Vertretungsvertrag sind die Verpflichtungen des Versicherungsvermittlers gegenüber der Versicherungsgesellschaft geregelt. In Erweiterung hierzu ist ein Mehrfachvertreter für mehrere Versicherungsgesellschaften tätig. Dieser kann auch als unabhängiger Versicherungsvermittler bezeichnet werden, vorausgesetzt dieser verfügt über eine ausreichende Anzahl an Produktgebern, aus denen dieser auswählen kann.

Ebenfalls Vermittler von Versicherungsverträgen ist der Versicherungsmakler nach § 93 HGB ff. Dieser hat jedoch einen Vertrag – Maklervertrag – mit dem Kunden. Im Gegensatz zum Handelsvertreter hat der Versicherungsmakler keine feste Bindung an ein Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsmakler ist dem Kunden gegenüber verpflichtet und nicht den Versicherungsgesellschaften. Das bestmögliche Produkt dem Kunden anzubieten, gehört zu den Verpflichtungen des Versicherungsmaklers gegenüber dem Kunden.

Ein Versicherungsberater, der den Auftraggeber ausschließlich auf Honorarbasis berät ist kein Versicherungsvermittler.

Gem. §§ 84 ff HGB ist der Versicherungsvertreter der Interessenvertreter des Versicherungsunternehmens. Dieser kann als Einfimenvertreter, mehrfach gebundener Vertreter oder Mehrfachvertreter tätig sein. Der Versicherungsvertreter ist grundsätzlich dazu verpflichtet eine anlassbezogene Beratung durchzuführen. Jedoch müssen diese nur auf die Produkte der Versicherungsunternehmen zurückgreifen, mit denen diese eine vertragliche Vereinbarung haben. Die Versicherungsunternehmen müssen dem Kunden bekannt gegeben werden.

Beim ersten Geschäftskontakt hat der Versicherungsvermittler dem Kunden die sog. Erstinformationen in Textform zu übergeben. Diese muss beinhalten:

  • Name und Geschäftsanschrift des Vermittlers
  • Vermittlerregisternummer
  • Vermittlerstatus (Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter)
  • Schlichtungsstellen


XYZ

👁 Siehe auch: Vertriebswege / Vertriebskanäle

Schlagwort: Vertriebsweg, Vertriebskanal