Krankenversicherung private, Tarifwechsel
Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 11. April 2017, 19:59 Uhr von Kap-Gallo (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „frameless|miniatur“ durch „<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span>“)
Ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung, der Wechsel von einem Tarif des Versicherers in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers, steht dem Versicherungsnehmer zu. Hierdurch lassen sich recht oft, bei gleichem oder ähnlichem Leistungsniveau, Beiträge einsparen.
Der Versicherungsnehmer hat nach § 204 VVG ein Recht auf den Tarifwechsel.
In der jüngsten Vergangenheit haben sich (online) Firmen begründet die beim Tarifwechsel dem Versicherungsnnehmer, gegen ein Honorar, behilflich, beratend tätig sind.
Das Honorar ist häufig weit überzogen. Bevor Sie sich ggf. an einen solchen Anbieter wenden, nehmen Sie Kontakt mit dem Krankenversicherer auf. Die Versicherer sind i.d.R. von sich aus bemüht ihre Kunden zufrieden zu stellen.
Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen
Schlagwort: