Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschaden

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Der echte/reine Vermögensschaden setzt voraus, dass es sich nicht um die Folge eines Sach- und/oder Personenschadens handelt. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Ein Steuerberater oder Anwalt versäumt den Einspruchstermin beim Finanzamt oder Gericht. Hierdurch entsteht den Mandanten ein finanzieller Verlust. Hier liegt also ursächlich kein Personen- oder Sachschaden vor, es handelt sich um einen echten Vermögensschaden.

⚠️ Die  Berufshaftpflichtversicherung übernimmt i.d.R. keine Personenschäden, hier steht der echte Vermögensschaden im Vordergrund. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die Personenschäden.

Der unechte Vermögensschaden (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Kosten der Reparatur, vollständiger Ersatz) hingegen ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Die Nutzungsausfallsentschädigung für ein Kraftfahrzeug steht als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden.


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Schlagwort: Vermögensschäden, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


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