Online Versicherungsmakler
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Version vom 25. April 2017, 05:41 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
- Auch der online Versicherungsmakler ist die Adresse bei der sich der Versicherungssuchende auch sicher sein kann
- ein optimiertes Angebot zu erhalten. Der Makler hat Zugriff auf das komplexe Marktangebot, bedient sich der Übersicht wegen und der Preis-Leistungsoptimierung u.a. der unterschiedlichsten Versicherungsvergleiche wie der Berufs-Betriebshaftpflichtversicherung, Firmenrechtsschutzversicherung, und weitere. Er unterliegt ebenso einer fachlichen Weiterbildungsverpflichtung.
Online Check-Portale, hingegen, die sich den Maklerstatus nur deswegen gegeben haben, um nebenbei (hier wir alles angeboten, von Reisen über Elektroartikel über Energieverträge und vieles mehr) die Versicherungsgeschäfte zu betreiben, müssen kritisch betrachtet werden. Portale die als "start up", in Millionenhöhe gesponsert werden, fehlt i.d.R. der Bezug zum Kunden. Eines der größten Portale hat in seinen Bedingungen die Beratungsverpflichtung ausdrücklich ausgenommen. Erst durch gerichtliche Entscheidung wurde dies aktuell revidiert. Wie es dann in der Praxis aussieht, kann man sich gut vorstellen.
- Lt. Gesetz ( § 93 HGB ff) ist der Versicherungsmakler Sachverwalter des Kunden und auch nur diesem verpflichtet
- und nicht dem Versicherer. Er kommt der Verpflichtung der Nachvollziehbarkeit des Geschehens durch das Beratungsprotokoll nach. Er unterhält zum Schutz der Kundschaft eine Berufshaftpflichtversicherung um bei Fehlern/Schadenfall auch möglichen Schadenersatzverpflichtungen nachkommen zu können.
- Der Versicherungsmakler ist an einer langfristigen Kundenbeziehung interessiert. So betreut er seinen Mandanten
- während der Vertragszeit, überprüft von Zeit zur Zeit den Versicherungsschutz, passt ihn nach oben wie nach unten den veränderten Verhältnissen/Risiken an. Deckt nach Absprache mit dem Versicherungsnehmer bei Bedarf den Versicherungsschutz um und hilft ebenso im Schadenfall. Sein Handeln ist kundenbezogen und auf den Vorteil des Kunden ausgerichtet.
- Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung vom Versicherer. Auch die Aufwendungen und hieraus entstehende
- Kosten einer über Jahre laufenden Betreuung sind hiermit abgegolten. Der Versicherungsmakler als Konsiliarmakler stellt seine speziellen Kenntnisse und auch Deckungskonzepte der Kollegenmandantschaft zur Verfügung. Die Vergütung regeln die Versicherungsmakler untereinander.
- Der Versicherungsmakler ist verpflichtet über das Kunden-/Mandantengespräch ein Beratungsprotokoll zu
- fertigen.
Wikipedia:
"Der Makler wird vom Kunden beauftragt. In der Regel erhält er von der Versicherungsgesellschaft mittels einer Courtage seine Tätigkeit vergütet. Da die Gesellschaften unterschiedlich hohe Courtagen in Auszahlung bringen, könnten Interessenkonflikte beim Makler entstehen. Der Makler ist an einer dauernden Geschäfstbeziehung mit dem Versicherten interessiert, denn nur bei einem Fortbestand und Betreuung des Vertrages erhält der Versicherungsmakler die laufende Vergütung, Courtage. Durch die auf dem Markt dem Versicherten zur Verfügung gestellten Versicherungsvergleiche lässt sich die Empfehlung des Versicherungsmaklers schnell nachvollziehen. Bei einer sichtlichen Übervorteilung des Versicherungsnehmers wird dieser den Vertrag ändern bzw. die Maklerbetreuung aufkündigen. Mit dem Makler-Beratungsprotokoll wird dem Versicherungsnehmer die Makler-Empfehlung begründet. Interessenkonflikte sind aus diesen Gründen kaum abzuleiten."
Quelle: Wikipedia / Stand 04-2017
👁 Siehe auch: Maklerauftrag
👁 Siehe auch: Vertriebswege / Vertriebskanäle
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