Altersvorsorge

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Die klassische Altersvorsorge unterteilt sich in die private Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Altersvorsorge.

  • Die gesetzliche Altersvorsorge

stellt mittlerweile nur eine Grundabsicherung dar und wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. D.h. die Einzahlungen der heute Arbeitenden werden direkt zur Zahlung der Renten der heutigen Rentner verwendet. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten und für bestimmte Selbständige sowie weitere besondere Personengruppen.

  • Die private Altersvorsorge

wird nach dem sog. Kapitaldeckungsverfahren finanziert. D.h. die Bildung des Kapitals erfolgt individuell und kann von der Höhe nach frei bestimmt werden. Zudem kann jeder frei entscheiden, ob überhaupt und in welcher Höhe eine zusätzliche Absicherung erfolgt. Aufgrund von staatlichen Förderungen durch den Staat sind attraktive und meist lohnende Anreize im Bereich der Riesterrente und Rüruprente geschaffen worden.

Zur privaten Altersvorsorge zählen:

- Private Kapitalversicherung
- Private Rentenversicherung
- Banksparpläne
- Fondssparpläne
- Rentenpapiere
- Aktien
- Aktienfonds
- Wohneigentum


  • Die betriebliche Altersvorsorge ist ein bedeutender Teil des Alterssicherungssystems geworden und beruht auf der freiwilligen Absicherung der Arbeitnehmer.

Mit der Gesetzesänderung zum Januar 2002 besteht das grundsätzliche Recht für jeden Arbeitnehmer, dass ein Teil des Lohns bzw. des Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an der betrieblichen Alterssicherung seiner Arbeitnehmer finanziell beteiligt. Über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bauen sich mittlerweile eine Betriebsrente durch die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge auf. Viele Branchen haben sich in Zusammenarbeit mit den Tarifparteien dazu entschlossen die betriebliche Altersvorsorge im Tarifvertrag zu regeln. Somit haben die Arbeitnehmer die Option, dass diese einen Teil ihres tarifvertraglichen Lohns bzw. Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Oftmals sieht der Tarifvertrag eine verbindliche finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber vor.

Vorteile für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber: Durch die Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber stellt die betriebliche Altersvorsorge ein bedeutendes personalwirtschaftliches Instrument dar. Die Gewinnung und langfristige Bindung von qualifizierten Arbeitnehmern ist für den Arbeitgeber ein wichtiger Punkt. Zusätzlich können die Arbeitgeber die Lohnnebenkosten senken und steuerliche Vorteile für ihr Unternehmen nutzen.


Arten der betrieblichen Altersvorsorge – Durchführungswege

Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es 5 verschiedenen Durchführungswege.

- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionszusage

Unterscheidungskriterien der Durchführungswege

Durchführungswege Direktzusage Unterstützungskasse Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds
direkter Rechtsanspruch gegen Versorgungsträger kein Versorgungsträger vorhanden nein ja ja ja
staatliche Riesterförderung nein nein ja ja ja
Rechtsanspruch des Arbeitnehmers mit eigener Beitragszahlung beim Arbeitgeberwechsel nein nein ja ja ja
garantierte Mindestverzinsung der eingezahlten Beiträge nein nein ja ja nein
Anlagenbeschränkungen nein nein ja ja wenige
Beaufsichtigung durch das BaFin nein nein ja ja ja
Insolvenzschutz ja ja unter bestimmten Voraussetzungen nein ja






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