Kfz Versicherung, Oldtimer/Youngtimer

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Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann abgeschlossen werden, wenn

  • ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht
  • der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist
  • ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)
  • der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt
  • der Zustand beträgt mindestens Note 3


Note Erläuterung
Note 1 Makelloser Zustand, Keine Mängel an Technik und Optik. Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unrestauriertes, vollständig funktionsfähiges Original oder komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug
Note 2 Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile. Ausnahme: wenn es die StVZO verlangt.
Note 3 Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Kine sofortigen Arbeiten notwenidg. Nicht schön, aber gebrauchsfertig.


Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,

  • für PKW-Youngtimer, die mindestens 25 Jahre alt sind
  • für PKW-Klassiker, die mindestens 40 Jahre alt sind.

Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,

  • für klassische Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind.


Leistungen der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung

Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen den Leistungen der Haftpflichtversicherung, der Haftpflichtversicherung mit Teilkaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung mit Vollkaskoversicherung. Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif zugrunde, d.h. nicht alle Versicherer bieten ggf. diesen Versicherungsumfang.

Legende:

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  ist versichert
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  ist nicht versichert, versicherbar
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  ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar


Leistungen Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung + Teilkaskoversicherung Haftpflichtversicherung + Vollkaskoversicherung
Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. Euro pauschal 100 Mio. Euro pauschal 100 Mio. Euro pauschal
Entwendung
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Unfälle, auch selbstverschuldete
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Vandalismus
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Grobe Fahrlässigkeit
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Naturgewalten
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Brand und Explosion
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Glasbruch und Reparatur der Windschutzscheibe
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Zusammenstoß mit Haarwild
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Marderbiss
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Kurzschluss an der Verkabelung
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Verzicht auf Abzug "Neu für Alt"
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Transportschäden auf der Ladefläche
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Sonstiges:

Keine Rückstufung im Schadensfall

Im Schadensfall am versicherten Fahrzeug kommt es zu keiner Rückstufung. Die Beiträge bleiben konstant. Die schadenfreien Jahre der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung können später auf einen anderen Vertrag übertragen werden.