Kfz Versicherung, Oldtimer/Youngtimer

Aus Versicherungen.org Wiki

Voraussetzungen für den Abschluss der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung:

- ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht
- der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist
- ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)
- der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt
- der Zustand beträgt mindestens Note 3


Note Erläuterung
1
Makelloser Zustand, Keine Mängel an Technik und Optik. Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unrestauriertes, vollständig funktionsfähiges Original oder komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug
2
Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile. Ausnahme: wenn es die StVZO verlangt.
3 Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Kine sofortigen Arbeiten notwenidg. Nicht schön, aber gebrauchsfertig.


Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,

- für PKW-Youngtimer, die mindestens 25 Jahre alt sind
- für PKW-Klassiker, die mindestens 40 Jahre alt sind.<br /


Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,

- für klassische Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind.


Leistungen der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung

Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen den Leistungen der Haftpflichtversicherung, der Haftpflichtversicherung mit Teilkaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung mit Vollkaskoversicherung. Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif zugrunde, d.h. nicht alle Versicherer bieten ggf. diesen Versicherungsumfang.

Legende:

Haken gruen.png
  ist versichert
Minus rot.png
  ist nicht versichert und versicherbar
Plus gelb.png
  ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar


Leistungen Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung + Teilkaskoversicherung Haftpflichtversicherung + Vollkaskoversicherung
Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. Euro pauschal 100 Mio. Euro pauschal 100 Mio. Euro pauschal
Entwendung
Minus rot.png
Haken gruen.png
Haken gruen.png
Unfälle, auch selbstverschuldete
Minus rot.png
Minus rot.png
Haken gruen.png
Vandalismus
Minus rot.png
Minus rot.png
Haken gruen.png
Grobe Fahrlässigkeit
Minus rot.png
Haken gruen.png
Haken gruen.png
Naturgewalten
Minus rot.png
Haken gruen.png
Haken gruen.png
Brand und Explosion
Minus rot.png
Haken gruen.png
Haken gruen.png
Glasbruch und Reparatur der Windschutzscheibe
Minus rot.png
Haken gruen.png
Haken gruen.png
Zusammenstoß mit Haarwild
Minus rot.png
Haken gruen.png
Haken gruen.png
Marderbiss
Minus rot.png
Haken gruen.png
Haken gruen.png
Kurzschluss an der Verkabelung
Minus rot.png
Haken gruen.png
Haken gruen.png
Verzicht auf Abzug "Neu für Alt"
Minus rot.png
Haken gruen.png
Haken gruen.png
Transportschäden auf der Ladefläche
Minus rot.png
Haken gruen.png
Haken gruen.png


Keine Rückstufung im Schadensfall

Im Schadensfall am versicherten Fahrzeug kommt es zu keiner Rückstufung. Die Beiträge bleiben konstant. Die schadenfreien Jahre der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung können später auf einen anderen Vertrag übertragen werden.


Berücksichtigung der Wertsteigerung

Die Wertsteigerung des Oldtimers/Youngtimers wird im Rahmen einer beitragsfreien Vorsorgeversicherung berücksichtigt. Im Schadensfall kann eine Entschädigung gewährt werden, die bis zu 10 % über dem Wert des zu Vertragsbeginn ermittelten Marktwertes liegt.


Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen
Schlagwort:


Bim pim v02.png

















-.-.-.-