Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage
Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 27. Mai 2017, 15:29 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Deckungszusage erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.
Unter vorläufiger Deckungszusage versteht man die Zusage des Versicherers, bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen ist und der Erstbeitrag gezahlt, sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.
Schlagwort: Deckung, Deckungszusage, vorläufige Deckungszusage, vorläufige Deckung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-